Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zur Ferienkarte und die entsprechenden Antworten.
Gegen eine Bearbeitungsgebühr von je CHF 50 dürfen weitere Personen im gleichen Haushalt gerne eine eigene Ferienkarte beantragen. Ein zusätzlicher Nutzen entsteht dadurch aber nicht, da die erste Karte für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen gültig ist.
Wir stellen Ihnen gerne eine neue Ferienkarte aus. Dafür verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.
Beide Wertdokumente sind nicht persönlich und können von jedermann eingelöst werden. Verlieren Sie diese Inhaberpapiere, kann der Ferienverein leider keinerlei Haftung übernehmen.
Grundvoraussetzung zum Beantragen der Ferienkarte ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 7 Nächte in einem Ferienverein-Hotel verbracht haben. Wenn Sie in Besitz der Karte sind, erhalten Sie bereits ab der ersten Übernachtung in einem Ferienverein-Hotel einen Ferienpunkt. Wir setzen keine bestimmte Aufenthaltsdauer voraus.
In diesem Fall belohnen wir Sie gerne mit dem Programm "Gäste werben Gäste".
Beim Einlösen der Ferienchecks wird jeweils dieselbe Leistung in Abzug gebracht, welche für den weiteren Aufenthalt gewählt worden ist. Wenn Sie also für Ihre Ferien Halbpension wählen, offerieren wir Ihnen die Halbpension auch für die mit Ferienchecks abgegoltene Nacht.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Ferien mit Rabattscheinen begleichen, können Sie keine Ferienpunkte sammeln.
Die Ferienpunkte müssen innerhalb von 4 Jahren eingelöst werden (Ausgabejahr zuzügl. 3 Jahre). Beispiel: Ist das Ausgabejahr des ältesten Ferienpunktes auf dem Feriencheck 2010, so muss dieser bis spätestens 31. Dezember 2013 eingelöst werden.
Die Ferienchecks erhalten Sie in jedem unserer Hotels oder können online bestellt werden.