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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zur Ferienkarte und die entsprechenden Antworten.

Kann ich eine zweite Ferienkarte beantragen?

Gegen eine Bearbeitungsgebühr von je CHF 50 dürfen weitere Personen im gleichen Haushalt gerne eine eigene Ferienkarte beantragen. Ein zusätzlicher Nutzen entsteht  dadurch aber nicht, da die erste Karte für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen gültig ist.

Was passiert bei Verlust der Ferienkarte?

Wir stellen Ihnen gerne eine neue Ferienkarte aus. Dafür verrechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.

Was passiert bei Verlust von Ferienpunkten oder Ferienchecks?

Beide Wertdokumente sind nicht persönlich und können von jedermann eingelöst werden. Verlieren Sie diese Inhaberpapiere, kann der Ferienverein leider keinerlei Haftung übernehmen.

Ab wie vielen Übernachtungen erhalte ich Ferienpunkte?

Grundvoraussetzung zum Beantragen der Ferienkarte ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 7 Nächte in einem Ferienverein-Hotel verbracht haben. Wenn Sie in Besitz der Karte sind, erhalten Sie bereits ab der ersten Übernachtung in einem Ferienverein-Hotel einen Ferienpunkt. Wir setzen keine bestimmte Aufenthaltsdauer voraus.

Erhalte ich auch Ferienpunkte, wenn ich für weitere Personen ein Zimmer reserviere?

In diesem Fall belohnen wir Sie gerne mit dem Programm "Gäste werben Gäste".

Gelten die eingelösten Ferienchecks auch für die Verpflegung?

Beim Einlösen der Ferienchecks wird jeweils dieselbe Leistung in Abzug gebracht, welche für den weiteren Aufenthalt gewählt worden ist. Wenn Sie also für Ihre Ferien Halbpension wählen, offerieren wir Ihnen die Halbpension auch für die mit Ferienchecks abgegoltene Nacht.

Erhalte ich Ferienpunkte, wenn ich mit Rabattscheinen bezahle?

Wenn Sie einen Teil Ihrer Ferien mit Rabattscheinen begleichen, können Sie keine Ferienpunkte sammeln.

Wie lange kann ich die Ferienchecks einlösen?

Die Ferienpunkte müssen innerhalb von 4 Jahren eingelöst werden (Ausgabejahr zuzügl. 3 Jahre). Beispiel: Ist das Ausgabejahr des ältesten Ferienpunktes auf dem Feriencheck 2010, so muss dieser bis spätestens 31. Dezember 2013 eingelöst werden.

Wo erhalte ich leere Ferienchecks zum Punkte einkleben?

Die Ferienchecks erhalten Sie in jedem unserer Hotels oder können online bestellt werden.


Kontakt

Ferienverein
POSCOM Ferien Holding AG
Tscharnerstrasse 37
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T +41 31 387 87 87
F +41 31 387 87 88
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