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AGB

1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Einleitung
Die Ferienkarte belohnt Ihre Treue als Kunde der POSCOM Ferien Holding AG (genannt Ferienverein), ihren Tochtergesellschaften und vertraglich angeschlossenen Drittunternehmen.

Die Allgemeinen Bestimmungen sind integrierter Bestandteil des Ferienkartenprogramms.

1.2 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich natürliche und volljährige Personen. Mitarbeiter der Ferienverein-Unternehmensgruppe sind vom Programm ausgeschlossen.

Kursleiter oder Personen, die in einem Auftrags- oder ähnlichen Verhältnis zum Ferienverein stehen, sowie Personen, die von Sonderkonditionen profitieren, können die Karte beantragen, jedoch in einem solchen Fall keine Ferienpunkte sammeln.

1.3 Teilnahmebeginn
Die Teilnahme beginnt mit der Antragstellung. Pro Person kann nur eine Ferienkarte beantragt werden. Im gleichen Haushalt lebende Personen profitieren von denselben Vorzügen wie der Karteninhaber.

Der Antragsteller ist sofort berechtigt, Ferienpunkte zu sammeln. Er erhält als Bestätigung innert vier Wochen seine persönliche Ferienkarte zugestellt.

Die Ferienkarte ist bis auf Widerruf gültig. Der Ferienverein kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern. Die Karte bleibt im Eigentum des Ferienvereins und ist auf Verlangen zurückzugeben.
 

2 Ferienpunkte
2.1 Allgemeines
Der Ferienkarteninhaber kann grundsätzlich für sich und im gleichen Haushalt lebende Personen Ferienpunkte sammeln. Reserviert der Ferienkarteninhaber für weitere Personen, so wird er durch unser Programm "Gäste werben Gäste" belohnt, sofern es sich um Personen handelt, die noch nie einen Aufenthalt in einem Ferienverein-Hotel verbracht haben.

Die Punkte werden jeweils dem Rechnungsempfänger ausgehändigt. Dieser kann selbständig über die Verteilung der Punkte an weitere Personen entscheiden. Die Buchung von Auslandleistungen muss zwingend über die Ferienverein- Reservationszentrale in Bern oder die Website www.ferienverein.ch erfolgen. Übernachtungen in Schweizer Ferienverein-Hotels sind direkt beim entsprechenden Hotel zu buchen.

Wird bei einer Mehrfachbelegung im gleichen Zimmer für eine Person eine separate Rechnung gewünscht (nur für Auslandarrangements möglich), so wird die Anzahl Punkte auf die Ferienkartenmitglieder aufgeteilt und gegebenenfalls abgerundet.

Für welche Leistungen wie viele Ferienpunkte gesammelt werden können, wird jeweils schriftlich publiziert. Als aktuelles und verbindliches Angebot gilt in jedem Fall die Ausschreibung auf www.ferienverein.ch.

Bei Gratis-Übernachtungen und Sondertarifen können generell keine Punkte gesammelt werden, ebenso bei Bezahlung mit Rabattscheinen.

2.2 Punkte sammeln
Für Ihre Treue erhalten Sie in den Hotels des Ferienvereins pro Übernachtung und Wohneinheit einen Ferienpunkt zugesprochen, ohne Berücksichtigung der Anzahl Personen in der Unterkunft.

Kinder im eigenen Hotelzimmer erhalten 50 % der Punkte. Für Angebote von ausgewählten Reiseveranstaltern (z.B. Kuoni), welche via den Ferienverein gebucht werden, richtet sich die Anzahl Ferienpunkte nach dem Umsatz (ohne allfällige Gebühren).

Für bestimmte Daten und Angebote können zusätzliche Punkte erworben werden (z.B. doppelte Anzahl Ferienpunkte). Details hierzu finden Sie auf der Homepage www.ferienverein.ch oder werden Ihnen per Post zugestellt.

2.3 Übergabe der Punkte
Die Aushändigung der Ferienpunkte erfolgt entweder beim Check-out in einem Schweizer Hotel oder bei Buchungen von Auslandarrangements mit dem Versand der Reisedokumente durch den Ferienverein.

Der Ferienkarteninhaber ist verantwortlich für die Kontrolle der erhaltenen Punkte. Reklamationen müssen beim Check-out an der Réception umgehend bzw. bei Auslandbuchungen spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Dokumente erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt oder bei Verlust der Ferienpunkte können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
 

3 Feriencheck
3.1 Allgemeines
Ein Feriencheck ist gültig, sobald 7 Ferienpunkte darauf aufgeklebt sind. Jeder Teilnehmer kann die Ferienchecks gegen Gratisnächte oder andere Prämien einlösen, sobald er die entsprechende Anzahl Ferienchecks erreicht hat.

Der Feriencheck ist übertragbar. Die Barauszahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3.2 Gültigkeit
Die Gültigkeit richtet sich nach den auf den Ferienpunkten aufgedruckten Jahreszahlen. Der Feriencheck ist gültig, wenn keiner der aufgeklebten Ferienpunkte älter als 4 Jahre ist (Ausgabejahr zuzüglich 3 Jahre). Beispiel: Ausgabejahr Ferienpunkt 2010, Check einzulösen bis spätestens 31. Dezember 2013. Relevant ist hierbei das Buchungs- und nicht das Reisedatum.

3.3 Reservation
Die Bezahlung mit Ferienchecks muss jeweils bei der Reservation angekündigt werden. Für Leistungen in den Schweizer Hotels kann die benötigte Anzahl Ferienchecks beim Check-in an der Réception übergeben oder vorgängig per Post eingeschrieben zugestellt werden. Beim Einlösen von Ferienchecks für Auslandleistungen oder Sachprämien muss die benötigte Anzahl Ferienchecks vorgängig an die Postadresse des Ferienvereins in Bern eingeschrieben zugestellt werden.

3.4 Leistung
Beim Einlösen der Ferienchecks wird jeweils dieselbe Leistung in Abzug gebracht, welche für den weiteren Aufenthalt gewählt worden ist. Buchen Sie z.B. 7 Nächte in einem Hotel und begleichen eine Nacht mit Ferienchecks, so ziehen wir Ihnen eine Nacht in der gewählten Zimmerkategorie und mit den entsprechenden Mahlzeiten ab. In der Regel muss mindestens eine Nacht bezahlt werden. Der Abzug auf der Rechnung erfolgt bei Übergabe der Checks.
 

4 Sonstiges
4.1 Missbrauch
Der Tausch oder Verkauf von Ferienpunkten an Dritte ist untersagt. Bei Missbrauch behält sich der Ferienverein das Recht auf Ausschluss vom Ferienkartenprogramm vor.

4.2 Änderungen, Programmbeendigung
Der Ferienverein behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen, der Prämienstaffelung oder sonstige Mutationen, die das Ferienkartenprogramm betreffen, vorzunehmen oder dieses einzustellen.

4.3 Rechtliches
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

4.4 Aktueller Stand
Die vorliegenden Vertragsbedingungen zum Ferienkartenprogramm (Stand Februar 2010) ersetzen alle früheren Versionen.


Kontakt

Ferienverein
POSCOM Ferien Holding AG
Tscharnerstrasse 37
CH-3007 Bern

T +41 31 387 87 87
F +41 31 387 87 88
E info@ferienverein.ch