
Mit den Beschlüssen der Gläubigerversammlung vom 1. Juni 2006 wurden die Darlehen in der Höhe von ca. CHF 92 Mio. im Verhältnis 4:1 in Aktien umgewandelt. Es entstand dadurch bei der neuen POSCOM Ferien Holding AG ein Aktienkapital von ca. CHF 23 Mio. und ein Agio von ca. CHF 69 Mio. Das Agio wurde später für Abschreibungen auf den Werten der Hotelanlagen verwendet.
Der innere Wert der POSCOM Ferien Holding AG dürfte heute noch bei den ursprünglichen CHF 92 Mio liegen. Dieser hypothetische Wert nützt den Aktionären zurzeit noch wenig. Nur wenn die POSCOM Ferien Holding AG Gewinne ausweist, dürfte auch ein Handel der Aktien entstehen und ein dem inneren Wert angemessener Preis gelöst werden können. Möglich ist auch, dass ein Investor die Ferienverein-Gruppe übernehmen möchte. Um Erfolg bei seiner Offerte zu haben, müsste er wohl einen Preis bieten, der nahe beim inneren Wert der Gesellschaft liegt. Zurzeit ist es eher ratsam, die Aktien zu behalten, bis der Ferienverein wieder regelmässig Gewinne ausweist und später auch Dividenden zahlen kann.
Die Entwicklung des Aktienkurses hängt weitgehend vom zukünftigen Erfolg der POSCOM Ferien Holding AG ab. Nur wenn der Ferienverein Gewinne ausweist, dürfte auch ein Handel der Aktien entstehen und ein dem inneren Wert angemessener Preis gelöst werden können. Möglich ist auch, dass ein Investor die Ferienverein-Gruppe übernehmen möchte. Um Erfolg bei seiner Offerte zu haben, müsste er wohl einen Preis bieten, der nahe beim inneren Wert der Gesellschaft liegt. Zurzeit ist es eher ratsam, die Aktien zu behalten, bis der Ferienverein wieder regelmässig Gewinne ausweist und später auch Dividenden zahlen kann.
Der nach Zinsverzichten (max. fünf Jahre Zinsverzicht) verbliebene Betrag von Darlehen und übrigen Zinsen wurde nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35% auf nicht verzichtete Zinsen und Rabattscheine im Verhältnis 4:1 in Namenaktien umgewandelt. Das bedeutet, dass die Darlehensgeber pro 4 Rappen Darlehenskapital bzw. Darlehenszins eine Aktie im Nennwert von 1 Rappen erhielten.
Mit der Sanierung von Mitte 2006 musste auch die Einlösbarkeit der noch gültigen Rabattscheine (bis 2006) auf 30% beschränkt werden. Grund ist, dass es noch immer zahlreiche nicht eingelöste Rabattscheine gibt und vermieden werden muss, dass zu viele in kurzer Zeit eingelöst werden. Der POSCOM Ferien Holding AG würden sonst die flüssigen Mittel fehlen, um ihre Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Partnern erfüllen zu können. Mit Rabattscheinen kann sie das nicht.
Neue Aktionäre sind meist günstig, das heisst zum Nominalwert - oder sogar noch günstiger - zu ihren Aktien gekommen. Es ist zu erwarten, dass sie diese Aktien später mit einem Gewinn verkaufen können. Aktionäre sind gleichzeitig auch berechtigt, eine Ferienkarte zu beziehen, wodurch sie verschiedene Vergünstigungen in den Hotels des Ferienvereins erhalten. Zudem bietet der Ferienverein immer wieder verschiedene, sehr interessante Aktionen wie spezielle Reisen und Ferienwochen für seine Aktionäre an.
Die Rabattscheine sind nur gültig, wenn unter "einlösbar" das Jahr 2006 eingeschlossen ist. Zum Beispiel: einlösbar 2006 - 2012. In diesem Fall muss die Reservation bis spätestens 31.12.2012 erfolgen. Ist das Jahr 2006 unter "einlösbar" nicht eingeschlossen (z.B. 2007 - 2013) haben die Rabattscheine keinerlei Gültigkeit mehr, was vom Obergericht des Kantons Bern mit Wirkung auf den 1.6.2006 beschlossen wurde.
Gemäss dem Sanierungsbeschluss vom 1. Juni 2006, die gemäss Gerichtsbeschluss zwingend für alle Darlehensgeber gelten, wurden alle Rabattscheine nach 2006 ungültig. Alle andern, das heisst alle, die damals (1. Juni 2006) bereits gültig waren, können weiterhin – bis zum letzten aufgedruckten Gültigkeitsjahr - eingelöst werden.
Ohne die Sanierung wäre der Ferienverein Ende Februar 2006 wegen Zahlungsunfähigkeit (Darlehen in der Höhe von CHF 20 Mio. wurden per 1. März 2006 zur Rückzahlung fällig) und wegen Überschuldung (rund CHF 65 Mio. per Ende 2005) in Konkurs geraten. Da die einzigen Aktiven des Ferienvereins und seiner Tochtergesellschaften in den durch die BVK und die Zürich Versicherung mit Hypotheken belasteten Liegenschaften bestanden, hätte ein Konkurs- oder auch ein Nachlassverfahren zu einem Totalverlust für alle Darlehensgeber und auch die anderen Gläubiger wie Lieferanten etc. geführt.